Lehrerrat aktuell 06/18: Schulhomepage

08.06.2018

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie erneut über das Veröffentlichen von Fotos auf der Schulhomepage.


Lehrerrat


Im Zeitalter des World Wide Web nutzen auch immer mehr Schulen den öffentlichen Auftritt über das Internet. Dabei ist es besonders beliebt, Fotos auf der Schulhomepage öffentlich zu machen. Hierbei sind jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht einige Besonderheiten zu beachten.

Gemäß § 22 Kunsturhebergesetz gilt, dass eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn zuvor die Einwilligung des Abgebildeten eingeholt wurde. Der § 23 Kunsturhebergesetz bestimmt hierzu allerdings einige sehr wichtige Ausnahmen:

Eine Einwilligung ist daher nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, sie „Personen der Zeitgeschichte“ oder Teil einer Versammlung sind. In  Nordrhein-Westfalen wird allerdings die Ansicht vertreten, dass wegen der Spezialnorm des § 120 Absatz 5 Satz 3 SchulG NRW (Übermittlung von personenbezogenen Daten an Personen außerhalb des öffentlichen Bereichs) eine Veröffentlichung von Schülerfotos generell nur im Falle einer Einwilligung zulässig ist. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch für Gruppenaufnahmen.

Beispiel:
Ein Lehrer macht auf einer Weihnachtsfeier Fotos. Diese möchte er auf der Schulhomepage veröffentlichen.
Eine Einwilligung von Schülerinnen und Schülern auf den Fotos benötigt er nach herrschender Ansicht in NRW immer. Eine Einwilligung von Lehrerinnen oder Lehrern benötigt er nur, wenn er Einzelaufnahmen veröffentlichen möchte.
Sofern keine Ausnahmen nach § 23 greifen, muss immer eine Einwilligung eingeholt werden. Da es sich bei der Veröffentlichung von Fotos um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt, hat die Rechtsprechung eine Reihe von Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligung entwickelt. Hierzu ist es notwendig, dass die abgebildete Person über die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Veröffentlichung informiert werden muss, bevor sie einwilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufbar.

Problematisch im Schulbereich ist insbesondere, von wem man eine Einwilligung einholen muss. Bis zum 12. Lebensjahr üben in jedem Fall ausschließlich die Erziehungsberechtigten die Rechtsposition ihrer Kinder aus. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht diese Dispositionsbefugnis aber auf die Heranwachsenden über. Was ist jedoch für die Zeit zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr? Hier muss abgewogen werden, ob die Minderjährigen bereits über die erforderliche Reife verfügen, ihr Persönlichkeitsrecht selbstständig auszuüben. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten oder durch eine gemeinsame Entscheidung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen erfolgen.

Genau das Gleiche gilt bei der Veröffentlichung von Namen der Personen auf den Fotos. Aus Fürsorgegründen empfiehlt es sich, zum Schutz der minderjährigen Schülerinnen und Schülern nur die Vornamen oder Pseudonyme (Nicknames) anzugeben.

Die Persönlichkeitsrechte gelten nicht nur für Homepages, sondern für jede Art der Veröffentlichung von Medien, die in oder von der Schule produziert werden. Es empfiehlt sich daher, von den Eltern zu Schuljahresbeginn eine schriftliche Pauschalgenehmigung einzuholen. In dieser sollten die Eltern darüber informiert werden, welche Medienpräsenz durch die Schule erfolgt und in diesem Zusammenhang um eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos oder anderen Daten gebeten werden. Zudem sollte noch ein Hinweis auf mögliche negative Folgen der Publikation dieser Medien erfolgen.

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht gegen ihren Willen oder den Willen ihrer Eltern fotografiert werden. Auch wenn Lehrkräfte die Fotos nur machen, um sich die Namen der Schülerinnen und Schüler besser merken zu können und diese Fotos nicht veröffentlicht werden, darf gegen den Willen keine Schülerin und kein Schüler fotografiert werden.

So entschied auch das OVG NRW bereits im Jahr 2016. (Az. 3d A 1203/16.O).

Unabhängig von der Veröffentlichung von Fotos muss gemäß Artikel 13 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) auf der Homepage ein Hinweis darauf erfolgen, ob und wie bei Zugriff auf das Homepageangebot personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern auf der Homepage einer Schule Cookies, Besucherzähler, Fragebögen o.ä. eingerichtet sind und in der Schule somit Daten von Personen, die die Homepage besucht haben, verarbeitet werden.

Zudem ist nach Artikel 37 Absatz 7 DSGVO verpflichtend, die Kontaktdaten des bzw. der zuständigen schulischen Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen, z.B. durch einen Hinweis auf der Homepage der Schule. Die Angabe der dienstlichen E-Mail-Adresse und der Telefonnummer ist ausreichend. 

Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Bildungsportal.


Für VBE-Mitglieder:

VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung. 
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.

Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.

Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW 

Weitere Artikel im Bereich ""
08.08.2023
Lehrerrat aktuell 0708/23: Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben.  Mit der heutigen Ausgabe (PDF) wollen wir Sie über das Thema Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit informieren.

19.06.2023
Lehrerratsschulungen 2023

Ihre Qualifizierung vor Ort! Termine, Orte und Anmeldung

19.06.2023
Lehrerrat aktuell 06/23: Hunde in der Schule

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben.  Mit der heutigen Ausgabe (PDF) wollen wir Sie - aus aktuellem Anlass - über das Thema Hunde in der Schule informieren.

11.05.2023
Lehrerrat aktuell 05/23: Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben.  Mit der heutigen Ausgabe (PDF) wollen wir Sie - aus aktuellem Anlass - über das Thema Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes

25.04.2023
Lehrerrat aktuell 04/23: Nutzung von KI

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie - aus aktuellem Anlass - über das Thema der Nutzung einer KI (Künstlichen Intelligenz) im Unterricht.

27.03.2023
Lehrerrat aktuell 03/23: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

27.02.2023
Lehrerrat aktuell 02/23: Aufsicht bei Klassenfahrten

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie aus aktuellem Anlass über das Thema Aufsicht bei Klassenfahrten.

18.01.2023
Lehrerrat aktuell 01/23: Bewegliche Ferientage

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über die beweglichen Ferientage

19.12.2022
Lehrerrat aktuell 12/22: Attestpflicht

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie wegen der vielen Anfragen über die Attestpflicht von Schülerinnen und Schülern an Schulen.

23.11.2022
Lehrerrat aktuell 11/22: Schülerunfallversicherung

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über das Thema Schülerunfallversicherung.

24.10.2022
Lehrerrat aktuell 10/22: Laternenumzug

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie aufgrund der aktuell vielen Nachfragen erneut über das Thema Laternenumzug.

27.09.2022
Lehrerrat aktuell 09/22: Pädagogischer Tag

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über das Durchführen eines Pädagogischen Tages.

10.08.2022
Lehrerrat aktuell 08/22: Klassenfahrten

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über das Thema Klassenfahrten.

21.06.2022
Lehrerrat aktuell 0607/22: Anwesenheitspflicht in den Sommerferien

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie wegen der vielen Anfragen noch einmal über die Anwesenheitsverpflichtung von Lehrkräften in der letzten Woche der Sommerferien.

19.05.2022
Lehrerrat aktuell 05/22: Schulträger

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über die Aufgaben des Schulträgers. 

11.04.2022
Lehrerrat aktuell 04/22: Nebentätigkeit

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. In unserer täglichen Arbeit haben wir aktuell sehr viele Anfragen zu dem Themenbereich der Nebentätigkeit. Daher möchten wir Sie mit der heutigen Ausgabe (PDF) zu dem Thema Nebentätigkeit beraten. 

10.03.2022
Lehrerrat aktuell 03/22: Hausaufgaben

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir über das Thema Hausaufgaben.

22.02.2022
Lehrerrat aktuell 02/22: Remonstration

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir über das Thema Remonstration.

24.01.2022
Lehrerrat aktuell 01/22: Mobbing

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir über das leider immer häufiger in Schulen auftretende Problem des Mobbings.

04.03.2021
Lehrerrat aktuell 03/21: Arbeitsunfähigkeit

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über das Thema Arbeitsunfähigkeit.

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/257/content_id/5338.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW